Arbeitshilfe
Mängelliste-Vorlage: Status, Zuständigkeit und Fristen, damit die Kette nicht reißt
Die meisten Mängellisten scheitern nicht an der Erfassung, sondern danach: Kein Verantwortlicher, keine Frist, kein Zugangsnachweis, drei Fassungen im Umlauf. Diese Vorlage führt jeden Mangel von der Feststellung bis zur abgenommenen Nachbesserung — mit dem Statusmodell und den drei Eskalationsstufen, die im Streit zählen.
Arbeitshilfe der Open Experience GmbH. Stand: September 2026
Was gehört in eine Mängelliste?
Eine belastbare Mängelliste führt je Mangel eine unveränderliche Nummer, den Ort in der Projektstruktur, das Gewerk, eine Beschreibung des Symptoms ohne Ursachenbehauptung, Foto- und Planbezug, den verantwortlichen Auftragnehmer als Pflichtfeld, das Datum der Feststellung, einen Status aus einem festen Modell (offen: nachbessern, zur Klärung, beobachtet; erledigt: behoben, Preisnachlass, irrelevant, abgelehnt), die Kostenzuordnung, die Sichtbarkeit nach außen sowie die Fristenkette: Frist der Mängelrüge, Datum und Nachweis des Zugangs, Nachfrist, Ankündigung der Ersatzvornahme, Freimeldung und Abnahme der Nachbesserung. Mängel werden geschlossen, nie gelöscht — die lückenlose Nummernfolge ist selbst ein Beweismittel.
Rechtsstand: Deutschland (BGB, VOB/B, HOAI). Abweichende Vereinbarungen im Bauvertrag gehen den hier genannten Regelfristen vor.
Mängelliste als Excel herunterladen
Arbeitsmappe mit drei Blättern: die leere Liste mit Auswahllisten für Status und Positionstyp und einer Fristenampel, das ausgefüllte Beispiel mit zwölf Mängeln und die Legende. Das PDF zeigt Beispiel und Legende im Druckformat.
Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung. Die Liste dokumentiert — die Mängelrüge selbst ist ein eigenes Schreiben, das dem Auftragnehmer zugehen muss; Fristen und Rechtsfolgen hängen vom Vertrag ab. Rechtsstand Deutschland.
So führen Sie die Liste
- Eine Zeile je Mangel, eine Nummer für immerDie Nummer wird bei der Erfassung vergeben und nie geändert oder neu vergeben — auch nicht, wenn der Mangel sich als keiner herausstellt. Lücken in der Nummernfolge sind das Erste, was ein Sachverständiger hinterfragt.
- Symptom statt Ursache„Riss in der Deckenfuge, 1,20 m, Fuge sichtbar" — nicht „Spachtelung falsch ausgeführt". Der Auftraggeber muss den Mangel bezeichnen, nicht erklären. Wer eine Ursache behauptet, gibt dem Auftragnehmer ein Gegenargument.
- Verantwortlicher ist PflichtEin Mangel ohne Adressaten bekommt keine Rüge und keine Frist. Ist die Zuständigkeit strittig, steht der wahrscheinliche Auftragnehmer mit dem Zusatz „vorläufig" — und der Status „zur Klärung".
- Fristen laufen ab ZugangDie Spalte „Rüge zugestellt" trägt das Datum des Zugangs und den Nachweis (Einschreiben mit Rückschein, Lesebestätigung, Gegenzeichnung auf der Baustelle). Versanddatum ohne Zugangsnachweis ist im Streit nichts wert.
- Rot heißt handelnDie Fristenampel färbt Zeilen, deren Frist der Stufe 1 überschritten ist, ohne dass eine Nachfrist gesetzt oder frei gemeldet wurde — und kräftiger, wenn auch die Nachfrist verstrichen ist, ohne dass die Ersatzvornahme angekündigt wurde. Jede rote Zeile ist ein Schreiben, das fehlt.
- Schließen statt löschenWas kein Mangel war, wird „abgelehnt" oder „irrelevant" — mit Begründung in der Bemerkung. Was nicht mehr auffindbar ist, ebenfalls. Gelöscht wird nichts.
Die Fristenampel rechnet gegen den Stichtag in der Kopfzeile des Blatts: In der leeren Liste ist das der heutige Tag, im Beispiel der 15.06.2026.
Die Spalten der Liste
Neunzehn Spalten — exakt das Datenmodell von Bau-Mängel, damit eine so geführte Liste später ohne Umschlüsseln übernommen werden kann. Jede Spalte hat einen Grund; wer eine streicht, sollte ihn kennen.
| Spalte | Was hineingehört | Warum es die Spalte gibt |
|---|---|---|
| Nr. | Fortlaufende Nummer, die der Auftragnehmer sieht; wird nie geändert oder neu vergeben | Lückenlose Nummern belegen, dass nichts verschwunden ist |
| Nr. intern | Eigene Nummer der Objektüberwachung, z. B. Jahr und laufende Nummer | Trennt interne Vorgänge von der Kommunikation nach außen |
| Ort | Gebäude, Geschoss, Raum, Achse — wie in der Projektstruktur benannt | Ohne Ort ist der Mangel weder auffindbar noch prüfbar |
| Gewerk | Gewerk nach Vergabeeinheit | Zuordnung zur Vertragsleistung und zum Leistungsverzeichnis |
| Positionstyp | technischer Mangel, Fristenverzug, Schadensmeldung, Arbeitssicherheit, Statusbericht | Jeder Typ hat ein anderes Schreiben und eine andere Fristlogik |
| Beschreibung | Symptom, Stelle, Ausmaß — keine Ursache, keine Schuld | Der Auftraggeber muss den Mangel bezeichnen, nicht erklären (Symptomtheorie) |
| Foto / Plan | Fotonummern und Planbezug mit Index | Verknüpft Ist (Foto) und Soll (Plan) mit dem Eintrag |
| Verantwortlich | Auftragnehmer (Pflichtfeld); bei strittiger Zuständigkeit mit Zusatz „vorläufig" | Ohne Adressat keine Rüge und keine Frist |
| Festgestellt am | Datum der Feststellung vor Ort, nicht der Erfassung am Schreibtisch | Beginn der Kette und Beweiswert der Feststellung |
| Status | Ein Wert aus dem Statusmodell (Auswahlliste) | Ein Zustand je Mangel; die Gruppe offen/erledigt steuert Auswertung und Ampel |
| Kosten AG / AN | Wer die Kosten nach heutigem Stand trägt (AN, AG, offen) | Grundlage für Kostenschätzung, Nachträge und Preisnachlass |
| extern sichtbar | ja oder nein — erscheint der Mangel in der Fassung für Auftragnehmer und Auftraggeber? | Interne Klärungen und Bewertungen bleiben intern |
| Bemerkung | Vereinbarungen, Nachweise, Begründungen — jeweils mit Datum | Die Spalte, die im Streit gelesen wird |
| Frist Stufe 1 | Datum aus der Mängelrüge | Ampel rot, wenn überschritten ohne Nachfrist und ohne Freimeldung |
| Rüge zugestellt (Zugang) | Datum des Zugangs mit Nachweis in Klammern | Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Versand (§ 130 BGB) |
| Nachfrist Stufe 2 | Datum aus dem Nachfrist-Schreiben | Voraussetzung für Stufe 3; Ampel kräftig rot, wenn überschritten ohne Ankündigung |
| Ankündigung Stufe 3 | Datum der Ankündigung der Ersatzvornahme | Ab hier liegt das Kostenrisiko beim Auftragnehmer |
| Freimeldung | Datum, an dem der Auftragnehmer die Nachbesserung als fertig meldet | Löst die Kontrolle aus — ist kein Status |
| Nachbesserung abgenommen | Datum der Kontrolle durch die Objektüberwachung mit Ergebnis | Erst jetzt wird der Status „behoben" |
Das Statusmodell
Sieben Zustände in zwei Gruppen. Ein Mangel hat genau einen — und wechselt ihn nur mit Datum und Begründung in der Bemerkung.
| Status | Bedeutung | Gruppe | Wer setzt ihn |
|---|---|---|---|
| nachbessern | Mangel festgestellt oder gerügt, Nachbesserung steht aus | offen | Objektüberwachung bei der Feststellung |
| zur Klärung | Ursache oder Zuständigkeit strittig; eine gesetzte Frist läuft trotzdem | offen | Objektüberwachung |
| beobachtet | Gewährleistungsmangel ohne akuten Handlungsbedarf, Entwicklung wird dokumentiert | offen | Objektüberwachung oder Auftraggeber |
| behoben | Nachbesserung ausgeführt, kontrolliert und abgenommen | erledigt | Objektüberwachung nach eigener Kontrolle — nie der Auftragnehmer |
| Preisnachlass | Mangel bleibt, Vergütung wird gemindert (§ 13 Abs. 6 VOB/B) | erledigt | Auftraggeber |
| irrelevant | Feststellung ohne Folge, z. B. Bagatelle oder nicht mehr vorhanden — Nummer bleibt | erledigt | Objektüberwachung mit Begründung |
| abgelehnt | Kein Mangel — der Auftragnehmer hat die Vertragsgemäßheit nachgewiesen | erledigt | Objektüberwachung mit Nachweis in der Bemerkung |
Die Freimeldung des Auftragnehmers ist bewusst kein Status, sondern ein Datum: Sie löst die Kontrolle aus, ersetzt sie aber nicht.
Die drei Eskalationsstufen
Jede Stufe ist ein eigenes Schreiben mit eigener Rechtsgrundlage und eigenem Datum in der Liste. Die Musterschreiben dazu stehen in der Arbeitshilfe Mängelrüge-Muster.
| Stufe | Schreiben | Rechtsgrundlage | Frist | Wenn die Frist verstreicht |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Mängelrüge mit Frist zur Beseitigung | vor der Abnahme § 4 Abs. 7 VOB/B, nach der Abnahme § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B; BGB § 634, § 637 | angemessen und als Datum genannt; beginnt mit dem Zugang | Stufe 2 |
| 2 | Nachfrist mit Androhung der Folgen | vor der Abnahme § 4 Abs. 7 Satz 3 mit § 8 Abs. 3 VOB/B, nach der Abnahme § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B | kurz, aber ausführbar; Zugang erneut nachweisen | Stufe 3 |
| 3 | Ankündigung und Durchführung der Ersatzvornahme (vor der Abnahme Entziehung des Auftrags für diese Leistung) | § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B; § 637 BGB, Vorschuss nach Abs. 3 | Beginn und Kostenschätzung nennen | Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers |
Die Positionstypen
Nicht jede Feststellung ist ein technischer Mangel. Der Typ bestimmt, welches Schreiben folgt und ob überhaupt eine Frist läuft.
| Positionstyp | Wann | Was anders läuft |
|---|---|---|
| technischer Mangel | Ausführung weicht von Vertrag, Plan oder anerkannten Regeln der Technik ab | Rüge mit Frist; drei Eskalationsstufen |
| Fristenverzug | Leistung nicht zum vereinbarten Termin begonnen oder fertiggestellt | Verzugsanzeige mit Bezug auf den Bauzeitenplan statt Mangelbeschreibung; Vertragsstrafe prüfen |
| Schadensmeldung | Beschädigung einer fertigen Leistung oder fremden Sache, Verursacher offen | Zuerst Beweissicherung (Fotos, Datum, Zeugen), Verantwortlicher vorläufig, Frist erst nach Klärung |
| Arbeitssicherheit | Gefährdung von Personen | Sofortmaßnahme, Frist „sofort", Meldung an den SiGeKo; Dokumentation bleibt auch nach Behebung |
| Statusbericht | Kein Mangel — Feststellung zum Leistungsstand für den Auftraggeber | Keine Frist, kein Verantwortlicher im Sinne der Liste; nur in der externen Fassung |
Zuständigkeit und Sichtbarkeit
- Wer welchen Status setzen darfDer Auftragnehmer meldet frei — mehr nicht. „Behoben" setzt nur, wer kontrolliert hat. „Preisnachlass" setzt der Auftraggeber. So bleibt nachvollziehbar, wer wann welche Entscheidung getroffen hat.
- Kosten getrennt von VerantwortungVerantwortlich ist, wer die Leistung schuldet. Wer die Kosten trägt, kann davon abweichen — etwa bei einer Anordnung des Auftraggebers oder einer Vorleistung, die der Verursacher nicht kannte. Deshalb zwei Spalten.
- Intern und externDie Spalte „extern sichtbar" entscheidet, was in die Fassung für Auftragnehmer und Auftraggeber kommt. Klärungen, Kostenschätzungen und eigene Zweifel bleiben auf „nein", bis sie entschieden sind.
- Eine Liste, nicht dreiDie Liste hat einen Ort und eine Person, die sie führt. Auszüge für Auftragnehmer entstehen per Filter (Verantwortlich, extern sichtbar) — nie als Kopie, die eigenständig weiterlebt.
Beispiel 1/3 — Erfassung
Zwölf erfundene Mängel aus der Ausbauphase des Musterprojekts Neubau Kindertagesstätte Musterweg, Stichtag 15.06.2026. Alle Status und alle drei Stufen kommen vor — die drei Tabellen zeigen dieselben zwölf Zeilen, in der Excel-Datei stehen sie nebeneinander.
| Nr. | Nr. intern | Ort | Gewerk | Positionstyp | Beschreibung | Foto / Plan |
|---|---|---|---|---|---|---|
| M-001 | 2026-041 | EG, Gruppenraum 1 (0.12) | Trockenbau | technischer Mangel | Riss in der Gipskartondecke entlang der Plattenstoßfuge, ca. 1,20 m, Fuge sichtbar | F-201, F-202 / A-EG-05 Index b |
| M-002 | 2026-042 | EG, Flur (0.01), Achse 3 | Estrich | technischer Mangel | Hohlstelle im Zementestrich ca. 0,4 m², Klopfprobe hohl, Fläche markiert | F-203 / A-EG-05 Index b |
| M-003 | 2026-043 | 1. OG, Schlafraum 2 (1.08) | Fenster | technischer Mangel | Fensterflügel schließt nicht, Dichtung an der Bandseite gequetscht, Zugluft spürbar | F-210 / Fensterliste Pos. 14 |
| M-004 | 2026-044 | EG, Sanitärraum Kinder (0.15) | Sanitär | technischer Mangel | Waschtisch 2 nicht waagerecht (6 mm auf 60 cm), Ablaufverschraubung tropft | F-215, F-216 / S-EG-02 |
| M-005 | 2026-045 | 1. OG, Flur (1.01), Wand Nord | Maler | technischer Mangel | Anstrich fleckig, Untergrund scheint durch, ca. 8 m² | F-220 / — |
| M-006 | 2026-046 | UG, Technikraum (U.03) | Elektro | Arbeitssicherheit | Unterverteilung UV-2 ohne Abdeckung, spannungsführende Teile berührbar, Raum unverschlossen | F-225 / E-UG-01 |
| M-007 | 2026-047 | EG, Küche (0.20), Achse 4–5 | Fliesen | technischer Mangel | Bodenfliesen mit Überzähnen bis 2 mm, drei Fliesen hohl liegend | F-230, F-231 / A-EG-05 Index b |
| M-008 | 2026-048 | Außenanlage, Eingang Nord, Rampe | Schlosser | Fristenverzug | Geländer laut Bauzeitenplan bis 15.05.2026 montiert, Montage nicht begonnen; Rampe gesperrt | F-235 / Bauzeitenplan Stand 04.05.2026 |
| M-009 | 2026-049 | 1. OG, Gruppenraum 3 (1.12), Decke | Dachabdichtung | Schadensmeldung | Wasserfleck an der Decke ca. 30 × 40 cm unter der Dachterrasse, Ursache offen (Abdichtung oder Kondensat) | F-240 / D-01 |
| M-010 | 2026-050 | EG, Gruppenraum 2 (0.13) | Elektro | technischer Mangel | Steckdose neben der Tür ohne Funktion; Prüfprotokoll für Stromkreis 12 fehlt | F-245 / E-EG-03 |
| M-011 | 2026-051 | Fassade Süd, Attika, Achse 6 | Rohbau | technischer Mangel | Haarriss im Sichtbeton, Breite unter 0,2 mm, keine Feuchte, Verlauf markiert | F-250, F-251 / R-03 |
| M-012 | 2026-052 | 1. OG, WC Personal (1.15) | Maler | technischer Mangel | Farbspritzer auf der Wandfliese hinter der Tür, ca. 3 mm | F-255 / — |
Beispiel 2/3 — Zuständigkeit und Status
Derselbe Bestand: Wer ist verantwortlich, wer trägt die Kosten, in welchem Zustand ist der Mangel — und warum. Die Bemerkung trägt immer ein Datum.
| Nr. | Verantwortlich | Festgestellt am | Status | Kosten AG / AN | extern sichtbar | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| M-001 | Trockenbau A | 04.05.2026 | behoben | AN | ja | Nachbesserung 22.05.2026 geprüft: rissfrei, Foto F-260 |
| M-002 | Estrich B | 04.05.2026 | nachbessern | AN | ja | Nachfrist verstrichen; Fliesenleger wartet auf Freimeldung — Ankündigung der Ersatzvornahme vorbereiten (15.06.2026) |
| M-003 | Fenster C | 06.05.2026 | nachbessern | AN | ja | Ersatzdichtung laut AN bestellt (20.05.2026); Ersatzvornahme ab 25.06.2026 angekündigt, Angebot Fenster K liegt vor |
| M-004 | Sanitär F | 11.05.2026 | behoben | AN | ja | Neu montiert, Dichtheitsprüfung 20.05.2026 ohne Befund |
| M-005 | Maler D | 11.05.2026 | Preisnachlass | AN | ja | Zweiter Anstrich nach Möbellieferung nicht mehr möglich; Nachlass 380 € vereinbart 29.05.2026 |
| M-006 | Elektro E | 13.05.2026 | behoben | AN | ja | Raum sofort gesperrt; Abdeckung 13.05.2026 14:30 montiert (F-226), SiGeKo informiert 11:10 |
| M-007 | Fliesen G | 19.05.2026 | zur Klärung | offen | nein | AN verweist auf Estrichtoleranz (M-002); Aufmaß mit Sachverständigem 18.06.2026 vereinbart — Frist läuft trotzdem |
| M-008 | Schlosser H | 18.05.2026 | nachbessern | AN | ja | Verzug angezeigt; Montage laut AN in KW 25 — Vertragsstrafe nach Vertrag § 11 prüfen |
| M-009 | Dachabdichtung K (vorläufig) | 26.05.2026 | zur Klärung | offen | ja | Deckenöffnung 17.06.2026 mit Dachabdichtung K und Trockenbau A; Verantwortlicher danach endgültig |
| M-010 | Elektro E | 02.06.2026 | abgelehnt | — | ja | AN weist nach: Stromkreis 12 planmäßig erst nach Möbelmontage freigeschaltet (Protokoll 03.06.2026); kein Mangel, Nummer bleibt |
| M-011 | Rohbau J | 05.06.2026 | beobachtet | offen | nein | Rissbreite dokumentiert; Kontrolle vierteljährlich bis Ende der Gewährleistung (Rohbau abgenommen 12.12.2025) |
| M-012 | Maler D | 05.06.2026 | irrelevant | — | nein | Bei der Begehung 08.06.2026 nicht mehr vorhanden; geschlossen statt gelöscht — Nummer bleibt lückenlos |
Beispiel 3/3 — Fristen und Eskalation
Die Kette je Mangel. Zwei Zeilen stehen am Stichtag 15.06.2026 auf Rot (M-002, M-008: Nachfrist verstrichen, keine Ankündigung), eine auf Hellrot (M-007: Frist verstrichen, keine Nachfrist) — genau die drei Schreiben, die fehlen.
| Nr. | Frist Stufe 1 | Rüge zugestellt (Zugang) | Nachfrist Stufe 2 | Ankündigung Stufe 3 | Freimeldung | Nachbesserung abgenommen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| M-001 | 18.05.2026 | 05.05.2026 (E-Mail mit Lesebestätigung) | — | — | 20.05.2026 | 22.05.2026 |
| M-002 | 18.05.2026 | 06.05.2026 (Einschreiben, Rückschein) | 01.06.2026 | — | — | — |
| M-003 | 20.05.2026 | 07.05.2026 (E-Mail, Antwort des AN am selben Tag) | 03.06.2026 | 10.06.2026 | — | — |
| M-004 | 25.05.2026 | 11.05.2026 (Übergabe auf der Baustelle, Gegenzeichnung) | — | — | 19.05.2026 | 20.05.2026 |
| M-005 | 25.05.2026 | 12.05.2026 (E-Mail, Antwort des AN 12.05.2026) | — | — | — | — |
| M-006 | 13.05.2026 | 13.05.2026 (telefonisch 10:15, schriftlich 11:00 per E-Mail) | — | — | 13.05.2026 | 14.05.2026 |
| M-007 | 02.06.2026 | 20.05.2026 (E-Mail mit Lesebestätigung) | — | — | — | — |
| M-008 | 29.05.2026 | 20.05.2026 (Einschreiben, Rückschein) | 12.06.2026 | — | — | — |
| M-009 | — | 26.05.2026 (Schadensanzeige an beide AN per E-Mail, ohne Frist) | — | — | — | — |
| M-010 | 16.06.2026 | 02.06.2026 (E-Mail) | — | — | — | — |
| M-011 | — | — | — | — | — | — |
| M-012 | — | — | — | — | — | — |
M-009 und M-011 haben bewusst keine Frist: Bei der Schadensmeldung läuft sie erst nach der Klärung, beim beobachteten Gewährleistungsmangel gar nicht. Beide sind trotzdem datiert festgestellt — das ist der Unterschied zwischen „kein Handlungsbedarf" und „vergessen".
Was die Liste belastbar macht
Lückenlos
Jede Nummer genau einmal, keine gelöschte Zeile. Die Folge M-001 bis M-012 belegt, dass die Liste vollständig ist.
Symptom
Was zu sehen ist, wo und wie viel. Keine Ursache, keine Schuld — die gehören ins Gutachten, nicht in die Rüge.
Zugang
Jede Frist hat ein Zugangsdatum mit Nachweis daneben. Ohne Zugang keine Frist, ohne Frist keine Ersatzvornahme.
Zustand statt Löschen
Abgelehnt, irrelevant, Preisnachlass — drei Wege, einen Mangel zu schließen, ohne ihn verschwinden zu lassen.
Bild und Plan
Fotonummer und Planindex je Zeile. In fünf Jahren findet man den Mangel nur über diese beiden Spalten wieder.
Die Grenze von Excel
Drei Kopien, drei Wahrheiten. Sobald mehrere Firmen dieselbe Liste bearbeiten, braucht sie einen Ort mit Rechten und Protokoll — dafür ist die Excel-Fassung der Einstieg, nicht das Ziel.
Die Liste, die sich selbst fortschreibt
In Bau-Mängel ist jede Spalte dieser Vorlage ein Feld: Die Nummer ist nach der Vergabe unveränderlich, der Verantwortliche Pflicht, das Statusmodell genau dieses. Die Nachfrist erzeugt die nächste Eskalationsstufe automatisch, Fotos und Planausschnitt hängen am Mangel, und der Export liefert PDF oder ZIP mit Excel und allen Bildern — für den Auftragnehmer gefiltert, intern vollständig.
Häufige Fragen
Reicht eine Mängelliste in Excel rechtlich aus?
Als Dokumentation ja — wenn jede Zeile Datum, Ort, Symptom, Foto und Verantwortlichen trägt. Die Liste ersetzt aber kein Schreiben: Die Mängelrüge muss dem Auftragnehmer zugehen, und dieser Zugang muss nachweisbar sein. Die Liste hält fest, dass und wann das geschehen ist.
Warum darf ich einen Mangel nicht einfach löschen?
Weil die lückenlose Nummernfolge selbst ein Beweismittel ist. Eine fehlende Nummer wirft die Frage auf, was dort stand und warum es verschwunden ist. Ein Eintrag, der kein Mangel war, wird als „abgelehnt" oder „irrelevant" geschlossen — mit Begründung und Datum.
Wer darf den Status „behoben" setzen?
Nur, wer die Nachbesserung kontrolliert hat — in der Regel die Objektüberwachung. Der Auftragnehmer meldet frei; diese Freimeldung ist ein Datum in der Liste, kein Status. Die Trennung verhindert, dass Mängel als erledigt gelten, die niemand geprüft hat.
Ab wann läuft die Frist aus der Mängelrüge?
Ab dem Zugang beim Auftragnehmer (§ 130 BGB), nicht ab dem Versand. Deshalb steht in der Liste das Zugangsdatum mit dem Nachweis: Rückschein, Lesebestätigung, Gegenzeichnung. Ein Schreiben, dessen Zugang Sie nicht belegen können, hat keine belastbare Frist.
Was unterscheidet „zur Klärung" von „abgelehnt"?
„Zur Klärung" ist offen: Ursache oder Zuständigkeit sind strittig, der Mangel besteht, eine gesetzte Frist läuft weiter. „Abgelehnt" ist erledigt: Der Auftragnehmer hat nachgewiesen, dass die Leistung vertragsgemäß ist, und der Nachweis steht in der Bemerkung.
Kann ich eine so geführte Liste in Bau-Mängel übernehmen?
Die neunzehn Spalten entsprechen dem Datenmodell von Bau-Mängel; genau deshalb sind sie so geschnitten. Für die Übernahme bestehender Listen in ein Projekt sprechen Sie uns an — der Weg hängt von Projektstruktur und Gewerkeliste ab.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Rechtsaussagen dieses Beitrags stützen sich auf die folgenden Primärquellen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- VOB/B (Ausgabe 2016), amtlicher Text des BMWSB — § 4 Abs. 7 (Mängel vor der Abnahme), § 13 Abs. 5 (Mängelbeseitigung nach der Abnahme), § 13 Abs. 6 (Minderung)
- § 634 BGB — Rechte des Bestellers bei Mängeln
- § 637 BGB — Selbstvornahme und Vorschuss
- § 130 BGB — Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden (Zugang)
Eine Mängelliste, die nicht reißt.
In 45 Minuten zeigen wir den Mangel im echten Ablauf — von der Feststellung mit Foto über die Rüge mit Frist bis zur abgenommenen Nachbesserung, für Auftragnehmer gefiltert und intern vollständig.