Arbeitshilfe
LPh-8-Pflichten-Checkliste: 16 Grundleistungen, vier Phasen, ein Nachweis je Pflicht
Was die HOAI in der Leistungsphase 8 verlangt, steht in Anlage 10 auf einer halben Seite. Was davon nachweisbar sein muss, wenn Jahre später gestritten wird, steht nirgends — diese Checkliste schließt die Lücke.
Arbeitshilfe der Open Experience GmbH. Stand: September 2026
Was ist die LPh-8-Pflichten-Checkliste?
Die LPh-8-Pflichten-Checkliste ordnet die sechzehn Grundleistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI (Anlage 10.1, Buchstaben a bis p) den vier Phasen eines Bauprojekts zu — Baubeginn, laufende Ausführung, Abnahme und die Zeit danach. Zu jeder Pflicht nennt sie die konkrete Handlung, den Nachweis, der dafür vorliegen muss, und den Rhythmus, in dem die Zeile wieder fällig wird. Sie ist für Objektüberwacher, Bauleiter und Bauherrenvertreter gedacht, die ihre Leistung nicht nur erbringen, sondern im Streitfall belegen müssen.
Rechtsstand: Deutschland (BGB, VOB/B, HOAI). Abweichende Vereinbarungen im Bauvertrag gehen den hier genannten Regelfristen vor.
Checkliste herunterladen
Als PDF zum Ausdrucken und Abhaken, als Word-Datei zum Anpassen an das eigene Büro. Inhalt und Gliederung sind dieselben wie auf dieser Seite.
Die Checkliste bildet deutsches Recht ab (HOAI, VOB/B, BGB). In anderen Rechtsräumen ist sie eine Gliederungshilfe, keine Pflichtenliste.
So arbeiten Sie mit der Checkliste
- Einmal je Projekt anlegenProjekt, Leistungsphase und verantwortliche Person in die Kopfzeile eintragen. Sie ist bewusst leer — ein Beispieleintrag hätte hier keinen Wert.
- Die Nachweis-Spalte ist der KernNicht das Häkchen zählt, sondern das Dokument dahinter. Wo der Nachweis fehlt, ist die Pflicht im Streit nicht erbracht — unabhängig davon, wie oft Sie auf der Baustelle waren.
- Rhythmus einhalten„je Bautag", „je Begehung", „einmalig": Die letzte Spalte sagt, wann eine Zeile wieder fällig wird. Einmal abgehakt heißt selten erledigt.
- Streichen statt leer lassenNicht jede Grundleistung fällt in jedem Projekt an — Buchstabe b (Tragwerke mit geringen Planungsanforderungen) und l (öffentlich-rechtliche Abnahmen) hängen vom Objekt ab. Eine gestrichene Zeile ist eine Entscheidung, eine leere ein Versäumnis.
Ein Häkchen ohne Nachweis ist eine Behauptung. Ein Nachweis ohne Häkchen ist trotzdem ein Nachweis.
Phase 1 — zum Baubeginn
Einmalige Festlegungen, die jede spätere Zeile tragen. Was hier fehlt, lässt sich später nicht nachholen.
| Pflicht (HOAI Anlage 10.1) | Was zu tun ist | Nachweis | Rhythmus |
|---|---|---|---|
| a — Ausführung überwachen | Prüfgrundlagen zusammenstellen: Genehmigung mit Auflagen, Bauverträge, freigegebene Ausführungsunterlagen je Gewerk, einschlägige Vorschriften und Regeln der Technik | Planliste mit Index und Freigabedatum; Auflagenliste aus der Genehmigung | einmalig, bei jedem Planwechsel fortschreiben |
| b — Tragwerke mit geringen Planungsanforderungen | Klären, welche Bauteile des Standsicherheitsnachweises die Objektüberwachung selbst auf Übereinstimmung prüft | Vermerk der betroffenen Bauteile; Standsicherheitsnachweis in der Akte | einmalig |
| c — Beteiligte koordinieren | Beteiligtenliste anlegen: Auftraggeber, Fachplaner, ausführende Unternehmen, Behörden — mit Zuständigkeit, Vertretung und Erreichbarkeit | Beteiligtenliste mit Stand; Verteilerliste | einmalig, laufend pflegen |
| d — Terminplan aufstellen | Terminplan als Balkendiagramm mit Meilensteinen und Abhängigkeiten der Gewerke aufstellen | Terminplan mit Datum und Index | einmalig |
| e — Bautagebuch einrichten | Dokumentationsroutine festlegen: wer erfasst was, womit, bis wann; Tagesberichtstyp und Verteiler bestimmen | Protokoll der Bauanlaufbesprechung mit der Festlegung | einmalig |
| o — Verjährungsfristen vorbereiten | Je Auftrag festhalten: Vertragsgrundlage (VOB/B oder BGB), vereinbarte Verjährungsfrist, Sicherheiten | Fristenliste je Gewerk, vorerst ohne Fristbeginn | einmalig, bei der Abnahme ergänzen |
Phase 2 — laufende Ausführung
Die Phase, in der die Nachweise entstehen — oder für immer fehlen. Überwachungsintensive Gewerke stehen als eigene Zeilen, weil die Rechtsprechung dort mehr verlangt als Stichproben.
| Pflicht (HOAI Anlage 10.1) | Was zu tun ist | Nachweis | Rhythmus |
|---|---|---|---|
| a — Ausführung überwachen | Begehungen nach Kritikalität: einfache Arbeiten stichprobenartig, schadensträchtige Arbeiten engmaschig bis zur Anwesenheit | Begehungsprotokoll je Termin: Datum, Ort, Feststellung, Foto | je Begehung |
| a — Abdichtung (Keller, Dach, Nassräume) | Anschlüsse, Durchdringungen und Lagenaufbau prüfen, bevor sie verdeckt werden | Fotos mit Datum und Ortsbezug vor dem Schließen | je Abschnitt, vor dem Verschließen |
| a — Bewehrung | Lage, Durchmesser, Abstände und Betondeckung vor dem Betonieren freigeben | Freigabefoto und Freigabevermerk je Betonierabschnitt | je Betonierabschnitt |
| a — Wärmedämmung | Aufbau, Stöße, Anschlüsse und Dampfbremse prüfen | Fotodokumentation je Bauteil; Lieferscheine der Dämmstoffe | je Bauteil, vor dem Schließen |
| a — Estrich | Aufbauhöhe, Randstreifen, Dehnfugen und Belegreife prüfen | Messprotokoll der Restfeuchte; Freigabe vor den Belagsarbeiten | je Bauabschnitt |
| a — Haustechnische Leitungen | Trassen, Gefälle und Dichtheit prüfen, bevor Schächte und Vorwände geschlossen werden | Dichtheitsprotokolle; Trassenfotos vor dem Verschließen | je Strang, vor dem Verschließen |
| b — Tragwerke mit geringen Planungsanforderungen | Ausführung der betroffenen Bauteile mit dem Standsicherheitsnachweis abgleichen | Prüfvermerk mit Foto je Bauteil | je Bauteil |
| c — Beteiligte koordinieren | Baubesprechungen führen, Anordnungen und Weisungen schriftlich erteilen, Schnittstellen der Gewerke klären | Besprechungsprotokolle mit Verteiler; Anordnungen mit Datum und Adressat | je Besprechung, je Anordnung |
| d — Terminplan fortschreiben | Soll-Ist-Vergleich führen, Störungen und Behinderungen einarbeiten, Verzug anzeigen | Fortgeschriebener Terminplan mit Index; Behinderungsanzeigen nach § 6 VOB/B | wöchentlich, bei jeder Störung |
| e — Bautagebuch führen | Je Bautag: Wetter, anwesende Firmen mit Personalstärke, Leistungen, Lieferungen, Behinderungen, Anordnungen, besondere Vorkommnisse | Tagesbericht mit Zeitstempel — zeitnah erstellt, nicht rekonstruiert | je Bautag |
| f — Gemeinsames Aufmaß | Leistungen vor dem Verdecken gemeinsam mit dem Unternehmen aufmessen | Aufmaßblatt, beidseitig unterzeichnet, mit Datum | je Leistungsabschnitt, vor dem Verdecken |
| g — Rechnungen prüfen | Abschlagsrechnungen fachlich und rechnerisch prüfen, Aufmaße abgleichen | Prüfvermerk auf der Rechnung mit Datum und Begründung jeder Kürzung | je Rechnung |
| h — Prüfergebnis mit Auftragssumme vergleichen | Geprüfte Summen gegen Auftragssumme und Nachträge stellen | Auftragsübersicht je Gewerk mit Nachtragsstand | je Rechnung |
| i — Kosten kontrollieren | Leistungsabrechnung gegen die Vertragspreise prüfen, Abweichungen melden | Kostenstand mit Datum und Quelle | monatlich |
| k — Mängel feststellen | Mängel erkennen, mit Foto und Ort dokumentieren, dem Verantwortlichen mit Frist anzeigen, Beseitigung überwachen (§ 4 Abs. 7 VOB/B) | Mangel mit Foto, Ort, Verantwortlichem und Frist; Zugangsnachweis der Anzeige; Freimeldung | laufend, je Mangel |
| m — Dokumentation zusammenstellen | Nachweise laufend ablegen: Prüfzeugnisse, Protokolle, Bestandspläne, Fotodokumentation | Geordnete Projektakte mit Verzeichnis | laufend |
Phase 3 — Abnahme
Der Termin, an dem Beweislast, Gefahr und Fristen wechseln. Zwei Zeilen werden regelmäßig vergessen: die Vorbehalte und der Verjährungsbeginn.
| Pflicht (HOAI Anlage 10.1) | Was zu tun ist | Nachweis | Rhythmus |
|---|---|---|---|
| k — Abnahme organisieren | Abnahmereife prüfen, Termin mit allen Vertragsparteien vereinbaren, fachlich Beteiligte einbinden, Abnahmeempfehlung an den Auftraggeber geben | Abnahmeverlangen; Einladung; schriftliche Abnahmeempfehlung | je Abnahme und Teilabnahme |
| k — Mängel bei der Abnahme feststellen | Gemeinsame Begehung; jeden Mangel einzeln mit Ort, Foto und Frist festhalten; Restleistungen getrennt aufführen | Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, beidseitig unterschrieben | je Abnahme |
| k — Vorbehalte erklären | Bekannte Mängel und die Vertragsstrafe ausdrücklich vorbehalten (§ 12 Abs. 4 VOB/B, § 640 BGB) | Vorbehalt im Protokoll, wörtlich | je Abnahme |
| l — Öffentlich-rechtliche Abnahmen | Behördliche Abnahmen beantragen und daran teilnehmen (Bauaufsicht, Brandschutz, Prüfsachverständige) | Anträge; Abnahmebescheinigungen; Teilnahmevermerk | je Abnahme, objektabhängig |
| j — Kosten feststellen | Kosten nach DIN 276 feststellen und der Kostenberechnung gegenüberstellen | Kostenfeststellung mit Datum | einmalig nach der Abnahme |
| o — Verjährungsfristen auflisten | Je Gewerk Abnahmedatum, Fristbeginn, Fristende und Vertragsgrundlage eintragen | Fristenliste, dem Auftraggeber übergeben | je Abnahme |
| m — Dokumentation vervollständigen | Bestandsunterlagen, Prüf- und Abnahmezeugnisse, Wartungsanleitungen und Fotodokumentation zusammenführen | Übergabeverzeichnis mit Empfangsbestätigung | einmalig |
| n — Objekt übergeben | Übergabe mit Schlüsseln, Einweisungen und Unterlagen durchführen | Übergabeprotokoll, beidseitig unterschrieben | einmalig |
Phase 4 — nach der Abnahme
Vier oder fünf Jahre, in denen das Projektteam längst woanders ist. Was nicht in einer Liste steht, läuft ab.
| Pflicht (HOAI Anlage 10.1) | Was zu tun ist | Nachweis | Rhythmus |
|---|---|---|---|
| p — Mängelbeseitigung überwachen | Fristen der Abnahmemängel verfolgen, Nachbesserung prüfen, Freimeldung dokumentieren, bei Fristablauf Nachfrist setzen | Fristenübersicht je Mangel; Freimeldung mit Foto; Nachfristschreiben mit Zugangsnachweis | bis zur Freimeldung des letzten Mangels |
| o — Verjährungsfristen überwachen | Fristende je Gewerk im Blick behalten, vor Ablauf begehen, neue Mängel schriftlich rügen (verlängert die Verjährung nach § 13 Abs. 5 VOB/B) | Fristenliste mit Wiedervorlage; Rügen mit Zugangsnachweis | halbjährlich, spätestens sechs Monate vor Fristende |
| g, h, i — Schlussrechnung | Schlussrechnung prüfen, mit Auftragssumme und Nachträgen vergleichen, Sicherheiten freigeben | Prüfvermerk zur Schlussrechnung; Freigabe der Sicherheit | einmalig |
| m — Akte abschließen | Projektakte vollständig und geordnet aufbewahren — mindestens bis zum Ende der längsten Verjährungsfrist, wegen möglicher Sekundärhaftung länger | Aufbewahrungsvermerk mit Fristende | einmalig |
Die fünf Nachweise, die im Streit zuerst verlangt werden
Bautagebuch
Fortlaufend, zeitgestempelt, nicht nachträglich — das Erste, was Sachverständige anfordern.
Fotos vor dem Schließen
Abdichtung, Bewehrung, Dämmung — was verdeckt ist, beweist nur noch das Bild.
Mängelanzeige mit Zugang
Eine Frist ohne Zugangsnachweis ist keine Frist.
Abnahmeprotokoll mit Vorbehalten
Ohne ausdrücklichen Vorbehalt sind bekannte Mängel und die Vertragsstrafe verloren.
Fristenliste
Der Beleg für Grundleistung o — und die Versicherung gegen still ablaufende Gewährleistung.
So entsteht das nebenbei
Begehung, Mangel, Tagesbericht und Foto in einem System, mit Zeitstempel und Ortsbezug — die Akte wächst während der Arbeit.
Die Checkliste als Prüfvorlage in Bau-Checklisten
In Bau-Checklisten wird aus dieser Liste ein Projektprüfplan: je Bauteil eine Checkliste, je Prüfpunkt Ergebnis, Foto und Verantwortlicher. Nicht bestandene Punkte werden mit einem Klick zum Mangel in Bau-Mängel, das Protokoll entsteht als PDF — der Nachweis aus der dritten Spalte legt sich damit von selbst ab.
Häufige Fragen
Warum 16 Grundleistungen — oft ist von elf die Rede?
Die HOAI zählt in Anlage 10.1 für die Leistungsphase 8 sechzehn Grundleistungen auf, Buchstaben a bis p. Elf ist eine gebräuchliche Zusammenfassung, bei der etwa die Rechnungs- und Kostenpflichten zu einem Punkt zusammengezogen werden. Die Checkliste folgt dem Gesetzestext, damit keine Pflicht unter den Tisch fällt.
Gilt die Checkliste auch für Ingenieurbauwerke oder Freianlagen?
Die Phasenlogik und die Nachweis-Spalte lassen sich übertragen, die Buchstaben nicht: Sie beziehen sich auf das Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Anlage 10). Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen haben eigene, ähnlich aufgebaute Leistungsbilder in den Anlagen 11 bis 13.
Ersetzt die Checkliste das Bautagebuch?
Nein. Das Bautagebuch ist selbst eine der Pflichten (Buchstabe e). Die Checkliste sagt, dass und wie oft es zu führen ist — der Nachweis ist der Tagesbericht.
Muss der Objektüberwacher täglich vor Ort sein?
Nein. Geschuldet ist Überwachung nach Kritikalität: Stichproben bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten, Anwesenheit bei schadensträchtigen Arbeiten. Deshalb stehen Abdichtung, Bewehrung, Dämmung, Estrich und Haustechnik als eigene Zeilen in Phase 2.
Was passiert, wenn eine Grundleistung nicht erbracht wird?
Der Auftraggeber kann das Honorar mindern. Im Schadensfall fehlt zudem der Nachweis ordnungsgemäßer Überwachung — mit dem Risiko gesamtschuldnerischer Haftung neben dem ausführenden Unternehmen.
Darf ich die Datei im Büro anpassen und weitergeben?
Ja, dafür gibt es die Word-Fassung. Behalten Sie bitte Quelle und Stand bei, wenn Sie sie weitergeben — dann weiß der Empfänger, worauf sie beruht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Rechtsaussagen dieses Beitrags stützen sich auf die folgenden Primärquellen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- HOAI, Anlage 10 — Nummer 10.1, Leistungsphase 8: die Grundleistungen a bis p im Wortlaut
- § 34 HOAI — Leistungsbild Gebäude und Innenräume
- VOB/B (Ausgabe 2016), amtlicher Text des BMWSB — § 4 (Ausführung), § 6 (Behinderung), § 12 (Abnahme), § 13 (Mängelansprüche)
- § 640 BGB — Abnahme und Vorbehalt bei bekannten Mängeln
Die Checkliste abarbeiten — mit System statt Ordner.
45 Minuten an Ihrem Projekt: wie aus der Liste ein Prüfplan wird, dessen Nachweise sich von selbst ablegen.